Besucher und Dienstleister dürfen das Pflegeheim nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nr. 6 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) sind und einen Testnachweis mit sich führen.
Zusammengefasst gelten damit ab sofort folgende Regelungen für den Zutritt zu unserer Einrichtung für alle Personen außer den Bewohnern:
- nur asymptomatische Personen haben Zutritt,
- alle Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres müssen getestet sein,
- Testung darf max. 24 Stunden (PoC) bzw. 48 Stunden (PCR) zurückliegen.