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Meldung

Aktuelle Besucherinformation für das Pflegeheim "Sonneck-Harzfriede"

Besucher und Dienstleister dürfen das Pflegeheim nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nr. 6 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) sind und einen Testnachweis mit sich führen.

Zusammengefasst gelten damit ab sofort folgende Regelungen für den Zutritt zu unserer Einrichtung für alle Personen außer den Bewohnern:

  • nur asymptomatische Personen haben Zutritt,
  • alle Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres müssen getestet sein,
  • Testung darf max. 24 Stunden (PoC) bzw. 48 Stunden (PCR) zurückliegen.

 

Besucherinformation Pflegeheim "Sonneck-Harzfriede"

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